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Akkus im Flugzeug – was es zu beachten gibt

Akkus sind in fast allen elektrischen Geräten verbaut, die uns im Alltag begleiten – ob in Laptop, Smartphone oder Smartwatch. Auch andere Geräte wie beispielsweise Akkuschrauber, die nicht unbedingt zu den alltäglichen Gebrauchsgegenständen der breiten Masse der Bevölkerung zählen, finden trotzdem immer wieder ihren Weg in die Gepäckstücke von Reisenden. Doch was gilt es beim Transport akkubetriebener Geräte im Flugzeug zu beachten? Alle Fragen rund um das Thema Akkus im Flugzeug klären wir in diesem Beitrag.

Allgemeinwissen: Die wichtigsten Informationen zu Akkus im Flugzeug

Die Frage, ob Akkus im Handgepäck erlaubt sind, stellt sich spätestens dann, wenn die Urlaubs- oder Arbeitsreise ansteht und die elektrische Zahnbürste, der Handyersatzakku und vielleicht auch der kleine, handliche Akkuschrauber und der passende Werkzeug-Akku mitgeführt werden sollen. Um für jedes Szenario gerüstet zu sein, gilt es, sich früh genug zu informieren. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Gibt es Akkus, die im Flugzeug verboten sind?

Es gibt per se keine Akkus, die in einem Flugzeug vollständig verboten sind. Es gibt jedoch Richtlinien, die es zu beachten gilt. Es ist beispielsweise unter bestimmten Bedingungen möglich, externe Lithium-Ionen-Akkus im Handgepäck, jedoch niemals im Aufgabegepäck mit sich zu führen.

Welche Akkus dürfen ins Handgepäck?

Es ist erlaubt, Geräte des täglichen Gebrauchs mit verbauten Lithium-Ionen-Akkus im Handgepäck zu transportieren. Dazu zählt beispielsweise das Smartphone, der Laptop oder das Tablet. Es gilt zu beachten, dass pro Passagier nur maximal zwei zusätzliche externe Lithium-Ionen-Akkus mit nicht mehr als 100 Wattstunden im Handgepäck genehmigt sind – diese sind einzeln und ordentlich zu verpacken, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Sind Batterien im Koffer erlaubt?

Die Bestimmungen zum Mitführen von Akkus und Batterien können sich von Airline zu Airline unterscheiden. Generell ist es möglich, eine unbegrenzte Stückzahl an Standard-Alkaline-Batterien im Aufgabegepäck mit dem Flugzeug zu transportieren. Geräte mit eingebauten Akkus dürfen im Aufgabegepäck eine Leistung von 100 Wattstunden nicht überschreiten, die eingebaute Batterie darf zudem nicht mehr als zwei Gramm Lithium beinhalten. Geräte mit größeren Akkus sind im Aufgabegepäck nicht gestattet – wer sich unsicher ist, wo elektrische Geräte mit leistungsstarken Akkus zu verstauen sind, kann jederzeit die gewählte Airline kontaktieren.

Powerbanks im Flugzeug – Brandgefahr!

Powerbanks gelten als externe Lithium-Ionen-Akkus. Es ist demnach auch hier auf die Leistungsfähigkeit zu achten. Die Funktionsweise von Lithium-Ionen-Akkus basiert auf elektrochemischen Reaktionen – sobald diese in den Batterien unkontrolliert ablaufen, kommt es zur Erhitzung der Powerbank. Im schlimmsten Fall kann dies zu Bränden und Explosionen führen.

Die Powerbank unterliegt im Flugzeug den gleichen Regeln wie andere externe Lithium-Ionen-Akkus: Es sind maximal zwei Stück pro Person im Handgepäck mitzuführen. Auch hier gilt die Leistungsgrenze von 100 Wattstunden, im Aufgabegepäck sind Powerbanks nicht gestattet.

Wer die Powerbank trotzdem im Aufgabegepäck verstaut, muss damit rechnen, dass dies der Sicherheitskontrolle nicht entgeht. Bei Verdacht auf verbotene Gegenstände und Substanzen erfolgt eine genaue Kontrolle des Gepäckstücks. Findet sich die Powerbank direkt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit entfernt und das Gepäck findet seinen Weg in den Flieger. Sollte die Suche nach der Powerbank im Koffer länger dauern, kann es aber passieren, dass er erst im nächsten Flieger mitgeliefert wird – Unannehmlichkeiten, die wohl jeder Reisende gern vermeiden möchte.

Elektronische Geräte im Flugzeug: Akkuschrauber, elektrische Zahnbürste und Co.

Keine Sorge: Alltagsgegenstände wie die elektrischen Zahnbürsten oder Rasierer sind jederzeit sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck erlaubt. Auch Kameras, E-Book-Reader und Co. zählen zu den Alltagsgegenständen und können ohne Probleme eingepackt werden.

Anders sieht es bei Geräten wie beispielsweise einem Akkuschrauber aus. Hier ist zwischen dem Akku und dem Schrauber zu unterscheiden. Ersterer gehört wegen der Brandgefahr ins Handgepäck – der spitze Schrauber ist wegen der Verletzungsgefahr jedoch nur im Aufgabegepäck zu transportieren. Der Akkuschrauber ist demnach auseinanderzunehmen und korrekt zu verstauen. Das gleiche Vorgehen gilt für ähnliche akkubetriebene Werkzeuge.

Bei unverzichtbaren Hilfsmitteln wie zum Beispiel Rollstühlen gilt es, bei der gebuchten Airline nachzufragen. Je nach Batterietyp gelten hier verschiedenste Vorgaben. Ein mit Lithium-Ionen-Akku betriebener Rollstuhl darf beispielsweise trotz des Akkus als Gepäckstück aufgegeben werden. Ist es jedoch möglich, den Akku vom Rollstuhl zu lösen, so ist dieser einzeln im Handgepäck mitzuführen. Je nach Airline können sich die Anweisungen und Regelungen stark unterscheiden.

Akkus um Flugzeug laden – welche Ladegeräte sind an Board erlaubt?

Wenn der Akku des Handys schon etwas älter und weniger leistungsstark ist, überlebt er einen Langstreckenflug vielleicht nicht. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn im Flugzeug eine Möglichkeit zum Laden des Handyakkus bereitsteht.

Je nach Airline und Flugzeug unterscheidet sich stark, ob Steckdosen oder USB-Anschlüsse vorhanden sind. Häufig findet sich an den Sitzplätzen eines Flugzeugs ein USB-Anschluss, mit dem sich das Handy, der Laptop oder das Tablet einfach laden lassen. Wenn an den Sitzplätzen keine Möglichkeit zum Laden gegeben ist, dann gibt es bei den meisten Flugzeugen eine Steckdose in der Toilette.

USA und Großbritannien: kein Flug mit leerem Akku

Im Juli 2014 gab die US-Heimatschutzbehörde neue Richtlinien für Fluggäste bekannt. Auf Direktflügen in die USA, ausgehend von Flughäfen in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika, dürfen nur noch elektronische Geräte mit einem vollen Akku mitgeführt werden. Sicherheitsleute kontrollieren die Funktionsfähigkeit der Akkus stichprobenartig. Der Grund für die Regelungen: Es ist zu verhindern, dass Akkus durch Sprengstoffzellen ersetzt werden.

Kurz nach den USA gab auch das Verkehrsministerium Großbritanniens bekannt, Flugpassagiere künftig dazu auffordern zu wollen, zu beweisen, dass ihre elektrischen Geräte im Handgepäck über einen funktionsfähigen Akku verfügen. Die Kontrollen erfolgen auf bestimmten Strecken von und nach Großbritannien, ohne vorherige Ankündigung. Sollte ein Gerät nicht funktionieren, ist es möglich, dieses am Flughafen zurückzulassen und nach der Reise wieder abzuholen. Alternativ lässt sich ein späterer Flug nehmen – bis zum Start des Flugzeugs muss der Reisende gewährleisten, dass das betroffene Gerät einsatzbereit ist.

*Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Laien-Recherche. Der Beitrag spiegelt nicht den aktuellen Stand behördlicher, rechtlicher, oder airline-spezifischer Vorgaben wider und es handelt sich hier keinesfalls um eine Handlungsanleitung oder einen Leitfaden. Grundsätzlich gelten immer die aktuellen Bedingungen der Fluggesellschaften – und übergeordnet die Vorschriften der Flugaufsichts- und Transportaufsichtsbehörden, über die sich Passagiere oder Transporteure in jedem Fall im Vorfeld zu informieren haben.

5 Gedanken zu „Akkus im Flugzeug – was es zu beachten gibt

  • Erna Schindler

    Darf ich die Batterien für ein Spielzeug Auto ( Geschenk für mein Enkel) im Koffer mit nach Südafrika nehmen?

    Antwort
    • Marko

      Guten Tag,

      da sollten Sie am besten die Fluggesellschaft fragen. Es gibt diesbezüglich gesetzliche Regelungen, jedoch entscheidet am Ende die Fluggesellschaft was mitgeführt werden darf oder nicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Akku-net Team

      Antwort
    • Peter Schulz

      Ich habe vor mit China Airlines zu fliegen und für ein Bekannten ein Akku für ein Schrauber mit zu nehmen.
      Ist das erlaubt?
      Über eine Antwort würde ich mich freuen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Peter Schulz

      Antwort
      • Marko

        Guten Tag,

        da sollten Sie am besten die Fluggesellschaft fragen. Es gibt diesbezüglich gesetzliche Regelungen, jedoch entscheidet am Ende die Fluggesellschaft was mitgeführt werden darf oder nicht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ihr Akku-net Team

        Antwort
      • Marko

        Guten Tag Herr Schulz,

        da sollten Sie am besten die Fluggesellschaft fragen. Es gibt diesbezüglich gesetzliche Regelungen, jedoch entscheidet am Ende die Fluggesellschaft was mitgeführt werden darf oder nicht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ihr Akku-net Team

        Antwort

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